Die Frist der Abgabe der Steuererklärung 2015 bei Ihrem Finanzamt ist der 31.05.2016. Steuerpflichtigen, die von einem/r Steuerberater/-in vertreten werden, gewährt das Finanzamt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Wenn Sie also feststellen, dass Ihnen die Abgabe bis Mai nicht möglich ist, bitten Sie Ihre/n Steuerberater/in, das Finanzamt anzuschreiben und eine Fristverängerung zu erbeten.
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