Der morderne Mensch hinterlässt nach seinem Ableben nicht nur materielle Güter, sondern auch einen „virtuellen“ Nachlass – seine Spuren im Internet. Aber was passiert mit diesen Daten, wenn wir tot sind? Was mit den Konten in sozialen Netzwerken? Was mit E-Mails, die noch ankommen? Wie können wir vermeiden, dass unsere Profile noch Jahre lang im Netz herumgeistern?
Facebook & Co. – Löschen von Profilen in sozialen Netzwerken
Über ein Formular können sie beantragen, den Facebook-Account einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand setzen oder diesen komplett entfernen zu lassen. Facebook benötigt einen Beweis, etwa eine Todesanzeige oder die Sterbeurkunde.
Sollten Sie sich für einen Wechsel in den Gedenkzustand entscheiden, erhalten alle Facebook-Freunde des Verstorbenen das Ableben als Status-Update im Feed mitgeteilt und erfahren so von seinem Tod. Sobald sich der Account in diesem Status befindet, kann sich niemand mehr in das Profil einloggen. Das Posten ist dann nur noch Freunden und Familie möglich. Wird der Tote „entfreundet“, kann die Verbindung nie wieder hergestellt werden.
Wer den Twitter-Account eines Verstorbenen löschen lassen möchte, tut es ebenfalls über ein Formular (nähere Informationen erhalten Sie hier). Die Erben können dann entscheiden, ob der Account final gelöscht wird oder archiviert werden soll. Twitter verlangt vom Antragsteller Informationen zur verstorbenen Person, eine Kopie des Personalausweises des Antragssteller, sowie die Sterbeurkunde des Account-Inhabers.
LinkedIn stellt den Hinterbliebenen einen Link zur Verfügun, über dem formell ein Antrag auf Löschung des Accounts gestellt werden kann. Um das Konto schließen zu lassen, benötigt LinkedIn den Namen des Mitglieds, die URL für das Profil des Mitglieds auf LinkedIn, Angaben zum Verhältnis zum Mitglied, die E-Mail-Adresse des Mitglieds, das Todesdatum, einen Link zur Todesanzeige und Angaben zum Unternehmen, bei dem das Mitglied zuletzt gearbeitet hat. Eine Löschung gestaltet sich also schwer, wenn nicht alle Daten bekannt sind.
Das Netzwerk XING fragt vor der Löschung des Kontos beim Verstorbenen an, ob der Account wirklich nicht mehr benötigt wird und stellt das Profil in der Zwischenzeit auf unsichtbar. Erfolgen drei Monate lang keine Aktivitäten und kommt keine Rückmeldung des vermeindlich Verstorbenen, löscht XING den Account. Über dieses Formular können Sie eine Löschung beantragen.
Google bietet einen speziellen Service an, mit dem der User noch zu Lebzeiten seine Zugangsdaten vererben kann. Hier kann der Nutzer schon im Vorfeld bestimmen, was mit seinem Konto passiert, wenn er sich über einen längeren Zeitraum nicht mehr anmeldet. Alternativ dazu kann festgelegt werden, dass Google das Konto nach einer definierten Zeit löschen soll.
Wurde dies nicht schon vom Nutzer verfügt, können die Erben die Löschung über diesen Link beantragen.
Web-Portale: gmx & Co
gmx wird selber aktiv, wenn sich der Kontoinhaber sechs Monate inaktiv zeigt. Wenn Sie als Erbe den Account dort löschen möchten, müssen Sie das über die allgemeine Anfrage starten. gmx fordert für die Löschung einen Erbschein. Verfügen Sie über die Zugangsdaten, können Sie wie hier erwähnt verfahren.
Web.de ermöglicht den Hinterbliebenen unter strengen Auflagen einen Einblick in das Postfach. Gehen Sie dabei über diesen Link.
Yahoo löscht nach einer Vorlage der Sterbeurkunde alle E-Mails und Bilder.
Schon zu Lebzeiten handeln
So wie es sinnvoll ist, rechtzeitig ein Testament zu erstellen, vereinfacht es den Erben, wenn Sie schon zu Lebzeiten Accounts und E-Mail-Konten entsprechend einrichten und Ihren Erben die Zugangsdaten zu allen Konten hinterlassen, denn Telekommunikationsanbieter gewähren Angehörigen nicht immer Einsicht in das Postfach.
Quellen und weiterführende Informationen:
LENKE, Marion, 2015. Nutzerprofile nach dem Tod: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass. In: Focus (online). 12.02.2015 [Zugriff am: 23.02.2016]. Verfügbar unter: http://www.focus.de/digital/internet/sterben-2-0-virtuelle-grabpflege-so-regeln-sie-ihren-digitalen-nachlass_id_4224951.html
SCHULZ, Sven, 2015. Facebook-Profil bei Todesfall: Gedenkzustand oder Löschung beantragen. In: Chip (online). 29.07.2015 [Zugriff am: 23.02.2016]. Verfügbar unter: http://praxistipps.chip.de/facebook-profil-bei-todesfall-gedenkzustand-oder-loeschung-beantragen_12738
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Checkliste. Übersicht: Umgang der Internetanbieter mit Todesfällen. [Zugriff am:. 24.02.2016] Verfügbar unter: http://machts-gut.de/downloads/Checkliste_Ubersicht_Anbieter.pdf
Stand Blogeintrag: 24.02.2016