Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse erstellen

Tabea Häcker Wissenswertes Kommentar hinterlassen

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Man unterscheidet dabei zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches zusätzlich noch Angaben zur Leistung und Verhalten des Mitarbeiters macht. Zu beachten ist, dass Arbeitszeugnisse immer der Papierform bedürfen.

Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist es nicht einfach, eine Ausgewogenheit zwischen „Wahrheitspflicht“ – also der wahrheitsgetreuen Darstellung eines Zeugnisses – und „Wohlwollenspflicht“ dem Arbeitnehmer gegenüber – zu schaffen; schließlich sollen dem Empfänger keine unnötigen Steine in die berufliche Laufbahn geworfen werden. Empfehlenswert ist es daher, objektiv an die Sache ranzugehen.

Um ein Zeugnis als wahr bezeichnen zu können, sind drei Bedingungen Grundvoraussetzung:

  • Das Zeugnis wurde unter Zurateziehen einer Person verfasst, die den Arbeitnehmer wirklich beurteilen kann.
  • Die Formulierung muss so sein, dass der Inhalt für den Beurteilten erkenntlich ist.
  • Die Formulierung muss so sein, dass der Inhalt für Dritte erkenntlich ist.

Für Zeugnisse können verschiedene Techniken angewandt werden. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis sollten folgende Leistungsbereiche des Arbeitgebers beurteilt werden:

  • Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Arbeitsweise
  • Arbeitserfolg
  • Leistungsbereitschaft
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Sozialverhalten

Private Inhalte zum Zeugnisempfänger, wie etwa Angaben zum Gesundheitsstand, Nebentätigkeiten oder Schwangerschaft, dürfen nicht Inhalt eines Arbeitszeugnisses sein.

Arbeitszeugnisse funktionieren nach strikten Mustern und wenden feste Redewendungen an. Um ein 1er-Zeugnis handelt es sich, wenn der Arbeitgeber erwähnt, dass alles „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ war; wird nur von „zur Zufriedenheit“ gesprochen wird, handelt es sich um ein unterdurchschnittliches Zeugnis. Auf eine genaue Wortwahl ist zu achten.

Empfehlenswert ist die Verwendung fester Textbausteine. Hierzu möchte ich das Buch „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“ von Weuster und Scheer nennen, dem Sie solche Textbausteine entnehmen können. Zahlreiche Webseiten bieten Hilfen an. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an HÄCKER Bürodienstleistungen wenden.

Quellen:

  • Prof. Dr. Arnulf Weuster/Dipl.-Betriebswirtin Brigitte Scheer, 2015. Arbeitszeugnisse in Textbausteinen. 13., aktualisierte Auflage 2015. Stuttgart: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG. ISBN 978-3-415-05411-0
  • Wikipedia. Arbeitszeugnis. [Zugriff am: 30.10.2018] Verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis

Weiterführende Literatur:

  • Prof. Dr. Arnulf Weuster/Dipl.-Betriebswirti Brigitte Scheer, 2015. Arbeitszeugnisse in Textbausteinen (Deutsch – Englisch). 3., aktualisierte Auflage 2015. Stuttgart: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG. ISBN 978-3-415-05412-7

© Bild: fotolia.com

Stand Blogeintrag: 30.10.2018

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