Die Frist der Abgabe der Steuererklärung 2015 bei Ihrem Finanzamt ist der 31.05.2016.
Steuerpflichtigen, die von einem/r Steuerberater/-in vertreten werden, gewährt das Finanzamt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Wenn Sie also feststellen, dass Ihnen die Abgabe bis Mai nicht möglich ist, bitten Sie Ihre/n Steuerberater/in, das Finanzamt anzuschreiben und eine Fristverängerung zu erbeten.
Aber leider gilt auch hier: Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben! Ein kleiner Tipp: Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, am besten gleich nach Erhalt an einem Ort sammeln (z. B. Versicherungsnachweise, Arztrechnungen, Lohnbescheinigungen, Kindergarten-/Schulbeiträge, Zinsnachweise etc.), damit diese sofort griffbereit sind.
Wenn Sie eine/n Steuerberater/-in mit der Aufgabe betrauen, lassen Sie sich an besten eine Auflistung der Belege geben, die der Steuererklärung beiliegen müssen und die Ihr/e Beraterin von Ihnen benötigt.
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Stand Blogeintrag: 08.02.2016